Rechtslage
Die Rechtslage der ungarischen Volksgruppe:
Die Angelegenheiten der Volksgruppen sind in Österreich rechtlich auf verschiedenen Ebenen geregelt.
Als Volkrgruppen in Österreich gelten gemäß § 1 Absatz 2 Volksgruppengesetz „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum“.
Demgemäß sind in Österreich sechs bodenständige (autochtone) Volksgruppen anerkannt: die slowenische, die ungarische, die burgenlandkroatische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma.
Neben den Regelungen der österreichische Rechtssprechung hat Österreich auch internationale Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert.
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